Vorsorge-Maßnahmen aufwandsminimiert nachweisen

Die Vorsorgekartei zu führen, ist in § 3 Abs. 4 Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) geregelt

Die Vorsorgekartei dient dazu, die gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge zu organisieren und zu dokumentieren.

Die Vorsorgekartei enthält sensible personenbezogene Daten. ArbMedVV: Vorsorgekartei enthält Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeits- medizinische Vorsorge statt- gefunden hat.
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Gesetze und Vorschriften
Die Pflicht des Arbeitgebers, eine Vorsorgekartei zu führen, ist in § 3 Abs. 4 Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) geregelt.

Was ist zu dokumentieren?
- Unterweisung (Aufklärung der Beschäftigten).
- Dokumentation des Angebots einer Vorsorge (Angebotsvorsorge).
-Dokumentation der Veranlassung einer Vorsorge (Pflichtvorsorge).

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Warum ist das digitale Verbandbuch so wichtig?
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Allzu oft wird das Verbandbuch an vielen verschiedenen Orten von allen möglichen Personen nachverfolgt. Eigentlich ist keiner wirklich zuständig und es gibt kein einheitliches Tool, das Informationen erfasst und zentralisiert. Chaos und Ungenauigkeiten sind damit vorprogrammiert.
Es ist schwierig, fundierte Entscheidungen zu treffen. Einige Unternehmen beschäftigen sogar Mitarbeiter, die ausschließlich für die Dokumentation im Verbandbuch zuständig sind. Diese Aufgaben sollten eigentlich von Systemen erledigt werden.


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