Auf keinen Fall darf die Zeit, der Ort und der Unfallhergang fehlen.

Jede Verletzung im Unternehmen muss schriftlich festgehalten werden.

Vier Fakten zum Verbandbuch

  • Das Führen eines Verbandbuch ist für jeden Betrieb Pflicht.
  • Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
  • Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
  • Auswertungen aus dem Verbandbuch können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.

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Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV, geregelt.
Laut dem DGUV muss auf jeden Fall zuerst auf die Beschreibung des Unfalls eingegangen werden. Dabei dürfen eben auf keinen Fall die Zeit, der Ort und der Unfallhergang nicht fehlen. Daher kann das Verbandbuch auch noch einen weiteren Nutzen für den Arbeitsschutz haben. Unfallrisiken können mit diesem schnell erkannt und gut vermieden werden.

Das Verbandbuch dokumentiert: wann, wie und von wem wurde der Verletzte verarztet
Weiterhin wird auch die Art, wie die Erste Hilfe geleistet wurde, muss in diesem Buch festgehalten. Ziel ist es, dass in einem Verbandbuch nachvollziehbar ist, wann, wie und von wem der Verletzte verarztet wurde. Wichtig ist auch, dass die anwesenden Zeugen festgehalten werden.

Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind über die

Unfallanzeige mit der Vebandbuchsoftware
Dokumentieren Sie Unfälle mit der Verbandbuchsoftware
Ein Exemplar dient der Unfallanzeige Dokumentation im Unternehmen.
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Vorsorgekartei: Arbeitsmedizinische Vorsorge und G-Untersuchungen -  A

Die Vorsorgekartei organisiert arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge und G-Untersuchungen
Vorsorgekartei mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeits- medizinische Vorsorge statt- gefunden hat.
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Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer

Ersthelfer dokumentieren die Erste Hilfe Leistung
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste Hilfe Leistungen zu dokumentieren
Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.
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