So erfassen Sie das Verbandbuch
Rechtssichere Erfüllung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften im Gesundheitswesen
Mandanten
Das Programm ist mandantenfähig. Sie können alle Daten in einem Mandanten erfassen.
Wenn Sie mehrere Bereiche/Abteilungen haben, dann können Sie auch für jeden Bereich einen Mandanten anlegen.
Auf jeden Mandanten können Sie individuelle Zugriffsrechte vergeben.
Benutzer
Legen Sie für jeden Benutzer ein Benutzerkonto an.
Jeder Benutzer hat ein Rechtelevel. ADMINISTRATOR, STANDARD oder GAST Benutzer.
Gemäß der DSGVO Datenschutz-Grundverordnung sieht jeder Anwender nur das, was er auch wirklich sehen darf.
Die entsprechenden Zugriffsberechtigungen lassen sich bereits in Vorfeld in der Software einstellen.
Einträge im Verbandbuch erfassen
Mit dem Button "Neuer Eintrag" erfassen Sie einen neuen Eintrag.
Reports
Unter dem Menüpumkt "Auswertungen/Reports" können Sie Listen und Einzeldrucke der einzelnen Verbandbucheinträge erzeugen.
Alle Druckausgaben können ebenso als PDF-Datei oder Word-Datei generiert werden.
Aufzeichnung der Erste-Hilfe-Leistung
Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln.
Dokumentation von Unfällen und Hilfeleistungen in Unternehmen.
So dokumentieren Sie mit der Verbandbuchsoftware rechtssicher
Zur Dokumentation von Unfällen und Hilfeleistungen in Unternehmen
Wichtig in vielen Bereichen, wie z.B. Sanitäts- und Untersuchungsräumen, Erste-Hilfe-Stationen, usw.
Art und Umfang der Verletzung können eingetragen werden und sind noch nach Jahren leicht nachvollziehbar
Die Verbandsbuchsoftware ist ideal für Ersthelfer. Sie sehen klar und deutlich, wann welcher Vorfall gewesen ist.
Sichern Sie sich rechtlich ab. Dokumentation der erste Hilfe Leistungen
Aufzeichnung der Erste-Hilfe-Leistung
Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln.
Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist.
Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z. B. Spätfolgen eintreten sollten.
Diese Aufzeichnungen der im Betrieb erfolgten Erste-Hilfe-Leistungen sind nicht zuletzt auch Informationsquelle für die Erfassung,
Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen, die vom Betriebsarzt/Betriebsärztin und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzuführen sind.
Verfahrenshinweis:
Es ist dem Unternehmer/der Unternehmerin nicht vorgeschrieben, wer oder welche Stelle im Betrieb mit der Dokumentation zu betrauen ist.
Sinnvoll erscheint es, diejenigen damit zu betrauen, die die Erste Hilfe durchführen, also z. B. Ersthelfer/Ersthelferin, Betriebssanitäter/Betriebssanitäterin oder Betriebsarzt/Betriebsärztin.
Gleichgültig wer aufzeichnet, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu schützen sind.
Dies kann insbesondere durch organisatorische Maßnahmen (z. B. schriftliche betriebliche Anweisungen) erfolgen.
Aufbewahrungspflicht für das Verbandbuch:
Die Aufzeichnungen können im Verbandbuch, in einer Kartei oder im Wege der elektronischen Datenverarbeitung erfasst werden.
Sie müssen wie Personalunterlagen behandelt und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
Erfüllen Sie die Aufgaben im Arbeitsschutz
Sorgen Sie mit der Verbandbuchsoftware für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen
Software für Arbeitssicherheit: schnell, einfach & effizient.
In der Verbandbuchsoftware
werden die Dokumente im Bedarfsfall schnell gefunden werden
Anzeige von Arbeitsunfällen der Berufsgenossenschaft sowie der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
Gerne senden wir Ihnen die kostenlose DEMO CD zu.
einfach herunterladen und los starten. Bitte rufen Sie uns bei offene Fragen einfach an. Diese Version enthält den vollen Leistungsumfang
Verbandbuch: Schnell, klar und übersichtlich.
1. Eintrag mühelos und schnell erfassen
2. Dokumente und Bilder hinzufügen
3. Autit: übersichtliche Auswertungen und Exportfunktion
Software: digitales Verbandbuch
Schritt für Schritt Erfassung im Verbandbuch
Vier Fakten zum Verbandbuch
für jeden Betrieb Pflicht, Aufbewahrungspflicht, gewissenhaft Eintragungen
- Das Führen eines Verbandbuch ist für jeden Betrieb Pflicht.
- Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
- Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
- Auswertungen aus dem Verbandbuch können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.
Was wird im Verbandbuch eingetragen?
In ein Verbandbuch werden im Grunde Unfälle dokumentiert, die in Betrieben, Kommunenn, Institutionen und passieren.
Dabei werden Informationen, wie etwa Ort und Zeit des Unfalls, Name des Verletzten, Unfallhergang oder Art der Verletzung dokumentiert.
Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV, geregelt.
Laut dem DGUV muss auf jeden Fall zuerst auf die Beschreibung des Unfalls eingegangen werden.
Dabei dürfen eben auf keinen Fall die Zeit, der Ort und der Unfallhergang nicht fehlen.
Daher kann das Verbandbuch auch noch einen weiteren Nutzen für den Arbeitsschutz haben.
Unfallrisiken können mit diesem schnell erkannt und gut vermieden werden.
Das Verbandbuch dokumentiert: wann, wie und von wem wurde der Verletzte verarztet
Weiterhin wird auch die Art, wie die Erste Hilfe geleistet wurde, muss in diesem Buch festgehalten.
Ziel ist es, dass in einem Verbandbuch nachvollziehbar ist, wann, wie und von wem der Verletzte verarztet wurde.
Wichtig ist auch, dass die anwesenden Zeugen festgehalten werden.
Arbeitgeberpflichten optimal nachkommen
Dokumentieren Sie Unfälle jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält.
Wir bieten eine Softwarelösung mit der Sie Ihren Arbeitgeberpflichten optimal nachkommen
- Schnell ausfüllen: Die Erfassungsmaske der Erste-Hilfe ist selbsterklärend und somit sind alle Angaben schnell, aber rechtskonform notiert.
- Wahrung des Datenschutzes: Zur Wahrung des Datenschutzes können verschiedene Benutzerrechte vergeben werden.
- Sicheres Archiv: Dank der praktischen Reports können die Formulare gleich archiviert und rechtssicher aufbewahrt werden.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden
Sie benötigen eine andere Lösung für das herkömmliche Verbanduch
Dokumentieren Sie Unfälle jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert werden.
Dies muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält.
Sie benötigen daher schnell eine andere Lösung und sollten das herkömmliche Verbanduch durch unsere
Software als "elektronisches Verbandbuch" ersetzen.
Ihre Vorteile der Verbandbuchsoftware:
Erste Hilfe, Gesetze und Verordnungen
So verhalten Sie sich bei Arbeitsunfällen richtig -elektronisches Verbandbuch
Unterstützungspflichten der Versicherten
Versicherte haben die der Ersten Hilfe dienenden Maßnahmen zu unterstützen.
Versicherte haben sich zum Ersthelfer ausbilden und in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortbilden zu lassen, sofern keine persönlichen Gründe entgegenstehen
Erste-Hilfe
- Prüfliste: Erste-Hilfe-Material
- Prüfliste: Großer Verbandskasten (DIN 13169)
- Prüfliste: Kleiner Verbandskasten (DIN 13157
- Prüfkontrolle: Betriebsverbandkästen ( DIN 13157/DIN 13169)
- Verbandbuch: Aufzeichnungen über Erste-Hilfe-Leistung
Gesetze und Verordnungen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 2 – Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)
Praxis-Paket speziell für die Sicherheitsfachkraft
Stellen Sie die wichtigsten Unterlagen direkt in der Software zusammen
Mit dem Prüfplaner sind Sie auf der sicheren Seite. Rechtssichere Dokumentation im Arbeitsschutz.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit der Prüfplaner Software von Hoppe immer lückenlos über Wartungs- und Prüftermine informiert.
Alle Prüfprotokolle und auch die Wiederholungsprüfungen sind in einer Software. Verwalten Sie als Sicherheitsbeauftragte im Prüfplaner die Dienstleister, Mitarbeiter, Produkte und Aufgaben.