Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist über die Unfallanzeige zu informieren

Die Unfallanzeige ist an den Unfallversicherungsträger zu senden.

Wer ist über die Unfallanzeige zu informieren?
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind durch den Unternehmer oder seinen Bevollmächtigten über die Unfallanzeige zu informieren.

Arbeitsunfall melden - Was müssen Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber tun
Da ein Arbeitsunfall mit gravierenden Folgen für den Verletzten verbunden ist, sind die erforderlichen Schritte zwingend einzuhalten. Andernfalls kann ein voller oder teilweiser Anspruchsverlust begründet werden.

  • Befragung des Unfallopfers, der verantwortlichen Führungskraft
  • Befragung eventueller Zeugen
  • Stellungnahme der eingeteilten Sicherheitskraft oder des Sicherheitsbeauftragten
  • Eventuell Einbeziehung des Betriebsrates

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Die Unfallanzeige ist an den zuständigen Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) zu senden.
Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht, ist ein Exemplar an die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Staatl. Amt für Arbeitsschutz) zu senden. Ein Exemplar der Unfallanzeige dient der Dokumentation im Unternehmen.
Ein Exemplar der Unfallanzeige erhält ggf. der Betriebsrat.

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Die Meldung eines Arbeitsunfalls
Wenn Sie eine Beschäftigte im Büro sich Papier in den Finger schneidet, geht sie zum Verbandskasten und holt sich ein Pflaster. Anschließend wird dieser Vorfall direkt in das digitale Verbandbuch eingetragen.

Folgende Informationen werden in das Verbandbuch eingetragen:
  • Name der verletzten Person
  • Datum und Uhrzeit
  • Ort bzw Bereich im Unternehmen ( Büro, Lager.Produktion ..)
  • Unfallhergang
  • Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung
  • ggf. Name von Zeugen
  • Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Name des Ersthelfers/ der Ersthelferin

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