Die Fortbildung des Ersthelfers liegt in der Verantwortung des Unternehmers

Regelungen bezüglich der Ersthelfer sind im Gesetz verankert

Unfallprävention am Arbeitsplatz
Neben anderen Vorschriften zur Unfallprävention am Arbeitsplatz sind auch die Regelungen bezüglich der Ersthelfer im Betrieb in einem Gesetz verankert
Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers dafür Sorge zu tragen, dass die Ersthelfer an einer Fortbildung teilnehmen.

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DGUV Vorschrift 1
Die DGUV Vorschrift 1 bildet für Ersthelfer im Betrieb die Rechtsgrundlage. Sie erlegt dem Unternehmer die Bestellung einiger Mitarbeiter zum Ersthelfer auf, bestimmt wie viele in einem Betrieb vorhanden und wie sie ausgebildet sein müssen.

Anzahl der Ersthelfer für den Betrieb
Oftmals herrscht Unsicherheit bei der Frage, wie viele betriebliche Ersthelfer nach dem Gesetz für die jeweilige Firma ausgebildet werden müssen. Die Zahl der Ersthelfer ist in § 26 Absatz 1 genau geregelt und hängt maßgeblich von der Größe des Betriebes ab. Demnach muss ein Unternehmen mit mindestens zwei versicherten Mitarbeitern über einen ausgebildeten Ersthelfer verfügen. Dieser eine reicht für eine kleine Firma oftmals aus. Erst wenn es mehr als 20 Beschäftigte gibt, sind zusätzliche Ersthelfer im Betrieb vorgeschrieben

Elektronisches Verbandbuch und die  DSGVO Datenschutz Grundverordnung

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DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
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Hintergrundwissen zu einem Verbandbuch im Betrieb

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Erste-Hilfe-Maßnahmen aufzeichnen
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